Verhalten im SommerPlayport
Hausordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.06.2017
Der Aufenthalt im SOMMER-PLAYPORT richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Regeln der Hausordnung.
1. GRUNDSATZ
- Die Hausordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer der Anlage verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst sämtliche Bereiche der Anlage.
- Die Hausordnung liegt am Eingang/ Verwaltungsbüro für jeden Besucher zur Einsicht aus.
- Die Hausordnung ist im Internet auf der Homepage des SOMMER-PLAYPORT veröffentlicht.
- Wesentliche Punkte der Hausordnung sind auf der Rückseite der Eintrittskarte vermerkt.
- Mit der Lösung des Eintrittes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer der Anlage die Bestimmungen der Hausordnung an.
- Das Hausrecht übt im gesamten Bereich des SOMMER-PLAYPORT, allein die Playport Dresden GmbH, vertreten durch die Geschäftsleitung bzw. deren Mitarbeiter aus.
- Anweisungen unter Berufung auf das Hausrecht durch die Geschäftsleitung bzw. deren autorisierte Mitarbeiter sind unabdingbar Folge zu leisten.
- Die Besucher bzw. Nutzer werden gebeten, alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung beeinträchtigt.
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Haftungsausschluss:
Die Nutzung sämtlicher Anlagen und Geräte auf dem Gelände des SOMMER-PLAYPORT erfolgt freiwillig sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung, auch hinsichtlich gesundheitlicher Risiken.
Bei Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des SOMMER-PLAYPORT eintreten können ist eine Haftung durch den Betreiber ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für etwaige Sachschäden.
Der Haftungsausschluss des Betreibers bezieht sich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art -.
2. ANFORDERUNGEN AN DIE NUTZUNG DER ANLAGE UND EINRICHTUNGEN
- Die Benutzung des SOMMER-PLAYPORT steht grundsätzlich Jedem frei, soweit der Aufenthalt nicht weiterverwertenden und/oder kommerziellen Zwecken dient. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Nutzer und/oder deren Berechtigte, die eine von dieser Hausordnung und dem Hoheitsrecht des SOMMER-PLAYPORT abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des SOMMER-PLAYPORT.
- Ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
- Kinder unter zehn Jahren sowie Nichtschwimmer sind für den SOMMER-PLAYPORT nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener eintrittsberechtigt. Die begleitenden Erwachsenen haben im gesamten Bereich des SOMMER-PLAYPORT insbesondere dem Poolbereich eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.
- Entsprechendes gilt für behinderte Menschen, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für deren ständige Beaufsichtigung verantwortlich.
- Wir bitten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die die Anlage schädigen oder verunreinigen. Für die vorsätzliche Verunreinigungen der Anlage, insbesondere die Verschmutzung der Wasserbecken z.B. durch Fäkalien, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Ansprüche werden in jedem Einzelfall geprüft, können aber im Zweifel keinen Ausgleichsanspruch begründen.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind angeleinte Hunde im eingangsnahen Gastronomiebereich.
- Behälter aus Glas, splitternder Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) und spitze Gegenstände dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen in allen Bereichen nicht mitgeführt und benutzt werden. Zur Vermeidung von Gefahren für andere Gäste können bei Bedarf Taschenkontrollen durchgeführt werden.
- Die Mitarbeiter des SOMMER-PLAYPORT können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zutritt zum SOMMER-PLAYPORT versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen.
- Bei Gruppenbesuchen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Hausordnung in ihrer Gesamtheit mitverantwortlich.
allgemein nicht gestattet ist:
- der Eintritt von Kindern unter 10 Jahre und/oder Nichtschwimmer ohne Begleitung aufsichtsführender Erwachsener
- das Mitführen scharfer/ spitzer Gegenstände (Glas, Messer, Dosen etc.)
- das Rauchen in der gesamten Anlage (außer in den Raucherbereichen)
- das Belästigen anderer Gäste (Ballspiele etc.)
- der lautstarke Betrieb von Musikgeräten
- die Einnahme von berauschenden Mitteln
3. ZUTRITT ZU DEN EINRICHTUNGEN UND DER ANLAGE
Das Abstellen von Fahr- und Motorrädern, PKW und anderen Transportmitteln hat auf den umliegenden öffentlichen, gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Nahverkehr, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO.
4. EINTRITT
Das entrichtete Eintrittsentgelt berechtigt zum Eintritt des SOMMER-PLAYPORT des jeweiligen Tages für eine Person. Beim Verlassen des Geländes und erneutem Zutritt am selben Tag, wird ein Armband am Kassenbereich ausgegeben. Nur mit fest umgelegten und unversehrten Armband ist ein kostenloser Wiedereintritt möglich.
5. BETRIEBS-, NUTZUNGS- UND BADEZEITEN
- Die Nutzungszeiten sind in der Regel täglich von 10.00 – 19.00 Uhr. Diese können jedoch durch das Personal des SOMMER-PLAYPORT witterungs- und wetterbedingt bzw. aufgrund betrieblicher oder (sicherheits-)technischer Gegebenheiten eingeschränkt werden. Eine Minderung oder Erstattung des Eintrittsentgeltes kann daraus nicht geltend gemacht werden.
- Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
6. AUFSICHT IN DER ANLAGE UND DEREN EINRICHTUNGEN
- Das Personal des SOMMER-PLAYPORT ist nur für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Hausordnung einhalten.
- Unser Personal ist verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die
· die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden
· andere Besucher bzw. Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich beeinträchtigen
· trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Hausordnung verstoßen
- aus der Anlage des SOMMER-PLAYPORT zu verweisen. In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zum SOMMER-PLAYPORT zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.
- Im Falle eines Verweises aus dem SOMMER-PLAYPORT wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Eine Aufsicht der Kinder und Gäste insbesondere im Pool- und Hüpfburgenbereich findet nicht statt. Aufsichtspflichtige Personen haben eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Aufsicht von Nichtschwimmern.
7. NUTZUNG DER POOLANLAGEN/ WASSERATTRAKTIONEN
- Die Nutzung der Pool- und Wasserrutschenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr und obliegt der Aufsichtspflicht der Begleitperson. Der Benutzer oder deren Aufsichtsperson hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt.
- Der Pool- und Wasserutschenbereich darf nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln ist nicht gestattet.
- Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtungen heran.
- Bei Fragen zur Benutzung der Pool- und Rutschenanlage hilft Ihnen gern das Personal.
- Der Aufenthalt im Poolbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, ein Mitarbeiter des SOMMER-PLAYPORT.
- Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken undurchlässige, enganliegende Badebekleidung ggf. Schwimmwindeln tragen.
- Bitte beachten Sie beim Rutschen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorausrutschenden Person. Nach Beendigung des Rutschvorgangs verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend den Rutschenauslauf!
- Bei Unwettern, insbesondere bei Gewitter ist das Poolbecken zum eigenen Schutz sofort zu verlassen.
- Die Pool- und Wasserrutschenanlagen dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuß benutzt werden.
- Die Wasserrutsche „Aqua-Berg“ (Riesenrutsche mit Palmen) bleibt ausschließlich im Schwimmen ausgebildeten und geübten Besuchern bzw. Nutzern vorbehalten.
- Kleinkindern und Nichtschwimmern ist das Baden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
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nicht gestattet ist:
- der Zutritt zum Poolbereich ohne Badebekleidung bzw. Säuglinge ohne Schwimmwindeln
- Andere unterzutauchen, in die Wasserbereiche zu stoßen und Unfug jeglicher Art zu betreiben
- das Sitzen auf dem Beckenrand oder das Abdrücken des Beckenrandes
- vom seitlichen Rand der Wasserrutschen zu springen
- das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Luftmatratzen usw.) beim Rutschen
- das gleichzeitige Rutschen von mehreren Personen und/oder in Gruppen
- das Schwimmen unter dem Rutschenauslauf
- das Entnehmen der Poolspielgeräte aus dem Wasser
- die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln im Pool
8. BETRIEBSHAFTUNG
- Die Haftung des SOMMER-PLAYPORT, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für vertragstypisch vorhersehbare Schäden.
- Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des SOMMER-PLAYPORT und seiner Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis.
- Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
- Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet.
- Abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Thermenleitung zu melden.
- Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen etc.), wird nicht gehaftet.
- Nicht gehaftet wird für die auf den kostenlosen Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder sowie andere Transportmittel.
9. INSTANDHALTUNG UND WARTUNG
Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung der Anlagen und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass die technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht bei vorübergehenden zumutbaren Betriebsschließungen nicht.
10. FUNDGEGENSTÄNDE
Gegenstände, die im SOMMER-PLAYPORT gefunden werden, sind unverzüglich beim Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Die Geschäftsleitung des SOMMER-PLAYPORT